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Mitteilungspflicht Pflanzenschutzmittel und Nährstoffe digiFLUX
Im Rahmen der Pa.Iv. 19.475 hat das Parlament 2021 eine Mitteilungspflicht für den Handel und alle professionellen Anwender von Pflanzenschutzmittel beschlossen sowie eine Mitteilungspflicht für die Verschiebung von Nährstoffen und Futtermittel. Das Bundesamt für Landwirtschaft wurde mit der Umsetzung der Mitteilungspflicht beauftragt. DigiFLUX ist das Werkzeug zur Umsetzung der Mitteilungspflicht.
Forderungen VSGP
- Der VSGP fordert eine pragmatische Umsetzung der Mitteilungspflicht.
- Die Mitteilungspflicht der Anwender ist auf angewendete Pflanzenschutzmittel pro Betrieb und Jahr zu beschränken.
- Aus Sicht VSGP ist die derzeitige angedachte Lösung nicht umsetzbar (Aufwand/Machbarkeit/Komplexität).
- Der VSGP fordert eine Umsetzungsfrist von mindestens 4 Jahren. Rund 50% der Gemüsebaubetriebe machen ihre Aufzeichnungen von Hand.
- Das Vertrauen in einen sorgfältigen Umgang mit den Daten ist in der Gemüseproduktion nicht vorhanden. Einen direkten Zugriff auf die Daten durch andere kantonale oder Bundesstellen lehnt der VSGP ab.
Weitere Informationen sind dem Positionspapier des VSGP zu entnehmen.
Bundesamt für Landwirtschaft
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