Politisches Dossier Arbeitsmarkt & Sozialpolitik

In der Schweizer Landwirtschaft sind rund 20‘000 ausländische Arbeitskräfte beschäftigt, ein grosser Teil davon im Gemüsebau.

Die Betriebe im Gemüsebau mit arbeitsintensiven Kulturen sind auf genügend Arbeitskräfte angewiesen, denn noch immer ist bei der Pflege und Ernte von Gemüse viel Handarbeit gefragt. Ein typischer Gemüsebaubetrieb hat im Sommer oft doppelt so viele Arbeitnehmer wie im Winter angestellt. Der Grossteil kehrt Ende Saison ins Heimatland zurück.

Kernanliegen und Position VSGP

  • Ausreichend gelehrte Gemüsegärtnerinnen und –Gärtner: Die Berufsbildung muss gefördert werden. Eine Lehre als Gemüsegärtnerin oder –Gärtner muss sich lohnen und entsprechend attraktive Löhne, Arbeitsbedingungen und Weiterbildungsmöglichkeiten bieten.
  • Ausreichend Hilfsarbeiter: Die benötigten Arbeitskräfte können gewohnheitsgemäss nicht in der Schweiz rekrutiert werden. Zum einen ist der Lohn für ungelerntes Personal relativ tief, zum anderen sind die sind die Arbeitszeiten lange und die Arbeit körperlich anstrengend. Für ausländische Erntehelfer sind die Bedingungen in der Schweiz jedoch durchaus ansprechend. Zudem bringen diese Leute oft das Know-How für diese Arbeit mit und kommen seit Jahren immer auf den gleichen Betrieb. Seit der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative MEI, ist die Rekrutierung – trotz sehr lockerer Umsetzung durch das Parlament – zusätzlich mit administrativem Aufwand verbunden (Stellenmeldepflicht).
  • Wahrnehmung in der Gesellschaft: Die GemüsegärtnerInnen kommen als Arbeitgeber immer wieder in Kritik. Um wettbewerbsfähig produzieren zu können, sind sie auf ein für Schweizer Verhältnisse tiefes Lohnniveau bei Erntehelfer angewiesen. Gleichzeitig bringt dies immer wieder Kritik ein. Für gelernte Gemüsegärtner muss man jedoch hohe Löhne entrichten, da es an ausgebildetem Personal fehlt.

Lohnrichtlinie
Die Lohnrichtlinie wird jährlich vom Schweizer Bauernverband, Schweiz. Bäuerinnen- und Landfrauenverband und der ABLA (Schweiz. Arbeitsgemeinschaft der Berufsverbände landwirtschaftlicher Angestellter) herausgegeben. Für den Gemüsebau gelten spezielle Lohnrichtlinien für Fachkräfte. Für ungelernte Arbeitnehmer ist in dieser Richtlinie ein Mindestlohn definiert.