Per 1. Januar 2022 ist ein überarbeitetes Branchenreglement Suisse Garantie in Kraft. Vor allem folgende Anpassungen wurden vorgenommen:
- Berücksichtigung des nach der Umstellungszeit nun gültigen Suisse Garantie Logos und Aktualisierung diverser Branchen-Logos.
- Anpassungen zu den Grenzzonen: Campione d’Italia wurde per 1. Januar 2020 ins Zollgebiet der EU aufgenommen und gilt somit nicht mehr als Ort der Herkunft Schweiz gemäss Art. 48 Abs. 4 vom Markenschutzgesetz.
- Diverse redaktionelle Anpassungen.
- Die Anhänge 2a und 2b (Checklisten) sind nicht mehr im Reglement enthalten. Es wird auf die entsprechenden Homepages verwiesen. So wird die Einheitlichkeit der Checklisten SwissGAP und Suisse Garantie gewährleistet.
- In Anhang 2b wurde der neue Kontrollpunkt 13.5.4 eingeführt, welcher die Anforderungen bezüglich GVO-Freiheit klarer definiert.