Markt Phasenaktualisierungen – Änderungen ab 01.01.2025

Die Aktualisierungen der Bewirtschaftungsperioden, welche in den letzten Monaten innerhalb der Branche behandelt wurden, konnten heute, nach der in den letzten Monaten durchgeführten Ämterkonsultation und der Vernehmlassung im Rahmen des landwirtschaftlichen Verordnungspakets 2024, vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) erfolgreich abgeschlossen werden.

Änderungen ab 01.01.2025
Das heisst, die Verordnung des BLW über die Festlegung von Perioden und Fristen (VEAGOG-Freigabeverordnung; SR 916.121.100, Anhang 1) wird per 01.01.2025 mehrere Änderungen erfahren. Konkret ergeben sich bei 14 Gemüse eine Verlängerung der effektiv bewirtschafteten Phase gegenüber dem heutigen Stand, bei 7 Produkten verkürzt sich die effektiv Bewirtschaftungsperiode und bei 3 Gemüse wird ab dem kommenden Jahr neu eine effektiv bewirtschaftete Periode eingeführt.

Ausnahme: Federkohl (Zolltarifnummer 0704.9081) darf in der Zeit vom 01.01.2025 – 15.02.2025 nach wie vor «unbeschränkt zum KZA» importiert werden, da die %-Anteile für 2025/26 erst ab dem 25. März 2025 gelten werden.

Importsystem – begleitende Massnahmen
An den vom BLW moderierten Verhandlungen über die Aktualisierungen der effektiven Bewirtschaftungsperioden haben sich der Verband Schweizer Gemüseproduzenten (VSGP) und der Ver-band des Schweizerischen Früchte-, Gemüse- und Kartoffelhandels (SWISSCOFEL) dahingehend geeinigt, das aktuelle Importsystem zu evaluieren und Änderungsvorschläge auszuarbeiten, um das bewährte System an die Bedürfnisse unserer Mitglieder anzupassen.

Aus diesem Grund ist das Projekt «Importregelung 2027+» entstanden, welches innerhalb der IG-EA angesiedelt ist. Aktuell werden die einzelnen Problemfelder – das «TP 1 Frischprodukte» und das
«TP 2 – Convenience (ohne Tarifsprung)» - prioritär in den einzelnen Projektteams bearbeitet.
Das Projekt wird sich über einen längeren Zeithorizont erstrecken, damit bestmögliche Resultate erzielt werden können.

Im Parlament folgen nur noch formelle Beschlüsse
Somit hat die Branche in Zusammenarbeit mit dem BLW den im Parlament noch hängigen Auftrag zur Phasenaktualisierung bereits erfüllt. Das Parlament muss die Motion aber formell natürlich weiterbehandeln. Für die Branche hat dies aber keine weiteren Auswirkungen mehr.